ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SAG Autovermietung Sadiki (CHE-276.333.802)
Allgemeine Geschäftsbedingungen SAG Autovermietung Agron Sadiki
1. Reservierungen:
Es werden nur definitive Reservierungen angenommen. Reservierungen werden für den Vermieter mit dem vereinbarten Telefongespräch oder per Email verbindlich.
2. Übergabe:
Der Mieter bezahlt dem Vermieter spätestens bei Übergabe den vereinbarten Mietpreis und die vereinbarte Kaution. Für Mieter mit Auslandwohnsitz ist für die Kautionsleistung Visa/Mastercard erforderlich.
3. Fahrzeugzustand bei Mietbeginn:
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, werkstattgeprüft und mit kompletten Wagendokumenten. Allfällige Karrosserieschäden sind auf dem Mietvertrag aufgeführt. Nicht aufgeführt sind mietbedingte Gebrauchsspuren nach Fahrzeugalter wie folgt: Kratzer bis 2.5cm. Ausgenommen sind Hagel- und andere Massenbeschädigungen.
4. Annullationen / Nichtabholung von vereinbarten Mieten:
Annulationen sind spätestens 48 Stunden vorher zu melden, bei nichtabmeldung wird der Vereinbarte Mietbetrag verrechnet.
5. Benützungsberechtigung:
Mieter und vertraglich berechtigte Fahrer bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Fahrrten unter Alkohol-Drogen oder Medikamenteneinfluss sind untersagt. Gewerbliche Mieter sind für die Führung einer Fahrerkontrolle verantwortlich. Die Benützungsberechtigung des Mietwagens endet mit dem Rückgabetermin des Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind ausgeschlossen.
6. Vertragswidrige Wagenbenützung:
Bei Missachtung der Vertrags- und Mietbedingungen haftet der Mieter für jegliche Schäden am Mietwagen zu 100%. Bei Überschreitung der vertraglichen Mietzeit wird dem Mieter zum üblichen Mietpreis zusätzlich 50% berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietwagen inklusive sich im Wagen befindlicher Gegenstände ohne Vorankündigung jederzeit und überall sicherzustellen und rückzuführen.
7. Mieterselbstbehalte pro Schadenfall:
• Bergungskosten des Mietwagens 100% der Kosten
• Diebstahl des Mietwagens Fr. 1000.00
• Haftpflichtschaden (Schädigung Dritter) Fr. 1000.00
• Kaskoschaden (Schäden am Mietwagen) Fr. 1000.00 (Sportwagen Fr. 2000.00)
• Umtriebskosten bei jedem Schadenfall Fr. 500.00
Zusatzversicherung für Kasko Selbstbehalt Fr.500.- bei PKW und Transporter (Fr. 1000.- bei Sportwagen) gegen Aufpreis. Schäden durch Nichtbeachtung der Mindesthöhe werden zu 100% dem Mieter berechnet.
8. Auslandfahrten:
Europafahrten sind nur mit entsprechendem Eintrag im Mietvertrag gestattet. EU-Bürger haben zudem vor Einreise in die Europäische Union die jeweiligen EU Einfuhrbestimmungen für das Mietfahrzeug zu beachten, allfällige Zoll- und Mehrwertsteuergebühren der EU gehen zu Lasten des Mieters. Weitere länderspezifische Vorschriften und Gebühren sind Sache des Mieters. Fahrten ausserhalb Europas sowie nach GB, Türkei, Zypern und GUS Staaten sind untersagt.
9. Transportgüter:
Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlasten, Dachlasten, Anhängelasten usw. gemäss Wagendokumenten.
10. Treibstoffe:
Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind wieder vollgetankt zurück zu bringen. Bei Befüllung mit falschem Treibstoff werden die Folgekosten zuzüglich Aufwandkosten zu 100% dem Mieter berechnet.
11. Verkehrsbussen:
Bei Verkehrsbussen werden dem Mieter Fr. 35.- Bearbeitungskosten verrechnet (bei Verkehrsbussen aus dem Ausland Fr. 60.-). Die Busse wird mit den Angaben des Mieters der zuständigen Polizeistelle weitergeleitet.
12. Unterhalt des Mietwagens:
Der Mieter ist während der Mietdauer verantwortlich für die Kontrolle von Motorenöl, Kühlwasser, Reifen usw. Der Mietwagen ist in sauberem Zustand zu halten und mit Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu fahren. In Intervallen von 6000 Kilometern ab Mietbeginn, sowie für Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, ist beim Vermieter ein Wagenservice anzumelden und in der Fachwerkstatt des Vermieters ausführen zu lassen. Bei Reparaturzeiten von über 90 Minuten stellt der Vermieter ein Ersatzwagen zur Verfügung, sofern dieser zur Verfügung steht. Fremdrechnungen werden vom Vermieter nicht rückerstattet.
13. Pannenhilfe:
Bei jeder Panne ist der Vermieter erste Ansprechperson. Alle Fahrzeuge sind Pannenversichert und die Panne wird vom Vermieter gemeldet. Reparaturkosten von über Fr. 100.- werden nur bei Bewilligung des Vermieters, gegen Quittung und Rückgabe der defekten Teile rückerstattet.
Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel und Marderpannen gehen zu Lasten des Mieters.
14. Unfall:
Polizei und Vermieter informieren, Unfallprotokoll ausfüllen und unverzüglich dem Vermieter übergeben.
15. Ausfall des Mietwagens:
Fahrzeugausfall durch Unfall, Diebstahl, Naturereignisse, mechanische Defekte, usw. werden analog einer vorzeitigen Wagenrückgabe abgerechnet. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen und sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.
16. Rückgabe:
In sauberem Zustand, spätestens zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Verschmutzungen werden dem Mieter wie folgt berechnet: Aussenreinigung Fr. 40.- , Innenreinigung Fr. 50.-, Rückgaben nach 24.00 und vor 07.00 sind untersagt. Aufgetretene Schäden und Mängel sind dem Vermieter unaufgefordert zu melden, berechtigen aber zu keinerlei Mietreduktion. Sämtliche Zusatzkosten sind spätestens bei Rückgabe zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, die fälligen Kosten über die vorgewiesene Kreditkarte des Mieters abzubuchen oder in Rechnung zu stellen. Bei Bank- oder Postrückzahlungen an den Mieter werden Fr. 15.- Spesen berechnet.
17. Vorzeitige Rückgabe:
Berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattung.
18. Mietverlängerungen:
Werden erst zum Zeitpunkt des entsprechenden Zahlungseinganges beim Vermieter rechtskräftig.
19. Zahlungsrückstände:
Dem Mieter werden 10% Verzugszinsen ab Fälligkeit, Mahnspesen a Fr.40.- berechnet. Bei noch benützten Mietfahrzeugen gelten Zahlungsrückstände zudem als vertragswidrige Wagenbenützung.
20. Vertragserfüllung:
Kann der Mietwagen zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.
21. Datennutzung
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass die Daten des Mieters an dritte für Werbezwecke weitergeleitet werden können.